Einladung
für alle Mitglieder des Eichwalder Gewerbeverbandes e.V. 92
Liebe Mitgliederrinnen und Mitglieder,
herzlich laden wir euch zu unserer 1.
Mitgliederversammlung ein.
am: Dienstag, 21.02.2012
um: 19.00 Uhr
wo: Evis Kaffee, Schmöckwitzer Straße in Eichwalde
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Post aus unserem Archiv
Seit 1990 kämpfe wir für eine bessere und
umfangreichere Mitarbeit der Handwerker bei der Beteiligung
von Ausschreibungen der Gemeinde für
Bauvorhaben in Eichwalde. Wir möchten, da wir alle Gewerke
im Verband haben, ein Bauvorhaben selbst
übernehmen. Das sollte unser Ziel sein. Dies würde für die
Gemeinde eine hohe Einsparung an
Steuer-Geldern bedeuten. Vor allem werden die Arbeitslosen unserer
Gewerke wieder mit einbezogen. Wie in
unserer Postmappe zu erkennen ist, haben unsere Großeltern
(Handwerker) schon 1922 damit ein Problem
gehabt.
Originalbrief vom "Verein der Handel- und Gewerbetreibenden Eichwalde
vom 14.11.1922
An die Gemeindevertretung Eichwalde!
Wie uns bekannt, besteht ein Beschluss der
Gemeindevertretung, welcher die Beteiligung bei Vergabe von
Gemeindearbeiten den Gemeindevertretern und
Kommissionsmitgliedern untersagt.
Wie bitten um Widerruf dieses Beschlusses unter
folgender Begründung:
Genau wie jedem anderen Eichwalder Bürger, muß dem
Handel- und Gewerbetreibenden das Recht als
Gemeindevertreter oder Kommissionsmitglied der
Gemeine angehören zu dürfen, zustehen. Gerade für die
Kommissionen, welche durch Sachverständige besetzt
sein müssen, ist obenbenannter Beschluß für die
Handel- und Gewerbetreibenden ein Schlag ins Gesicht.
Aber auch für die Gemeinde selbst, kann nicht die
ernste Absicht bestehen, die Gewerbetreibenden durch
einen Beschluß, wie zur Zeit bestehend, zu verdrängen
und durch Laien diese Ämter zu besetzen, denn den
Schaden, welcher der Gemeinde durch eine
Laienbesetzung treffen würde, müßte sie sich selbst zu schreiben.
Wenn hier im letzten nur von Kommissionsmitgliedern
gesprochen ist, so bezieht sich das Gleiche auch auf die
Gemeindevertreter, denn dieselben gehören ja Allen de
Kommissionen als Obmänner an.
Warum sollen sich nun die in der Gemeinde
ehrenamtlich tätigen Eichwalder Handel- und Gewerbetreibenden
an Submissionen ect. nicht beteiligen dürfen? Wir
zahlen doch in unserem Ort Gewerbesteuern, warum
beabsichtigt man durch einen solchen Beschluß,
Arbeiten an auswärts wohnende Gewerbetreibende, welche hier
keine Steuern zahlen, zu vergeben und die hiesigen
Steuerzahler zu schädigen?
Wir bitten nach Darstellung der Gründe im
beiderseitigem Interesse um Widerruf des obenbenannten
Beschlusses und zeichnen in der Erwartung der
Erfüllung
Hochachtungsvoll
Verein der Handel- und Gewerbetreibenden in Eichwalde
Sitzung der Gemeindevertretung vom
7.12.1922
Auszug: Der Beschluß wegen Ausschluß der
Gewerbetreibenden, welche der Gemeindevertretung bzw.
Kommissionen angehören, bei Vergebung von
Gemeindearbeiten, wird aufgehoben.